Kritische Jurist*innen FU Berlin
Welche Funktion, Rolle und Praxis hat die Polizei?
Die Polizei ist nicht für alle Menschen gleich. Dennoch genießt die staatliche Behörde das Monopol der Gewaltausübung. Hier geht es um die Umsetzung politischer Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Strafverfolgung etc. Die Polizei verkörpert die Rolle einer objektiven und unpolitischen Instanz und ist formell an das Recht gebunden.
Dagegen sind rechtsextreme Strukturen und Rassismus in den Behörden keine Neuheiten. Diskriminierung und übermäßige Gewaltanwendung finden so manches Mal ihre Legitimationsgrundlage im Ermessensspielraum der Polizei. Bspw. werden bei verdachtsunabhängigen Kontrollen bestimmte Muster bedient, um „effizient“ agieren zu können. Es wird an das Aussehen, wie z.B. Hautfarbe, vermeintliche Herkunft oder Religion angeknüpft. Damit verschafft sich die Polizei selbstlegitimierend ihre eigenen Statistiken. Diese Verselbständigung führt hingegen zur Entziehung demokratischer Kontrollen und zum Abbau von Rechtsstaatlichkeit.
Zeitfenster der Veranstaltung (1)
Mi, 19.10.
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s.t.
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